Anlageberatung

Klarheit für Ihre Anlageentscheidungen

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Geprüfter privater Finanzplaner

Wie ich Sie bei Anlage und Portfolio unterstütze

Ich verschaffe Ihnen einen strukturierten Überblick über Ihre bestehenden Anlagen, die damit verbundenen Kosten und Risiken sowie deren Funktion innerhalb Ihrer gesamten Vermögensstruktur. So erhalten Sie eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre weiteren Entscheidungen.

Gemeinsam entwickeln wir eine Anlagestrategie, die sich an Ihren Zielen, Ihrem Anlagehorizont sowie Ihrer Risikobereitschaft und Verlusttragfähigkeit orientiert. Der Beratungsschwerpunkt liegt auf breit gestreuten ETFs, sofern diese für Ihre persönliche Situation als geeignet beurteilt werden.

Ich begleite Sie mit Erfahrung, einem klaren Prozess und einem Blick auf das Gesamtbild – von der strategischen Ausrichtung über die konkrete Anlageempfehlung bis zur vereinbarten regelmäßigen Überprüfung Ihres Portfolios.

Markus Herr

So profitieren Sie von einer professionellen Anlageberatung

Jede Anlageentscheidung sollte auf einer klaren Strategie basieren. Gemeinsam schaffen wir die Grundlage für eine strukturierte, transparente und langfristig ausgerichtete Vermögensanlage.

Individuelle Bestandsaufnahme

Ich analysiere Ihre finanzielle Ausgangssituation als Grundlage für fundierte Entscheidungen.

Individuelle Anlagestrategie

Entwicklung einer Anlagestrategie, die zu Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passt.

Klare Zieldefinition

Gemeinsam definieren wir realistische Anlageziele mit langfristigem Fokus.

Transparente Empfehlungen

Nachvollziehbare Empfehlungen ohne unnötige Komplexität oder Verkaufsdruck.

Erfahrung & Marktkompetenz

Über 35 Jahre Erfahrung für fundierte Entscheidungen am Kapitalmarkt.

Nachhaltige Umsetzung

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung Ihrer Anlagestrategie bei Bedarf.

So profitieren Sie von einer professionellen Anlageberatung

„Gute Anlageentscheidungen entstehen nicht aus dem Bauchgefühl – sondern aus Klarheit, Struktur und einer nachvollziehbaren Strategie.“

Häufige Fragen zur Anlageberatung

Für wen ist eine Anlageberatung sinnvoll?

Eine Anlageberatung kann für Menschen sinnvoll sein, die bei der Auswahl von Finanzanlagen eine persönliche und nachvollziehbar begründete Empfehlung wünschen. Sie eignet sich auch, wenn eine bestehende Anlagestruktur überprüft oder auf veränderte Ziele ausgerichtet werden soll.

Vor einer konkreten Empfehlung werden Ihre Anlageziele, Ihre finanzielle Situation einschließlich Ihrer Verlusttragfähigkeit, Ihr Anlagehorizont, Ihre Risikobereitschaft sowie Ihre Kenntnisse und Erfahrungen erhoben. Auf dieser Grundlage werden nur Finanzanlagen empfohlen, die für Sie als geeignet beurteilt werden.

Wie werden meine Anlageziele und meine Risikobereitschaft berücksichtigt?

Vor einer konkreten Anlageempfehlung erfassen wir die gesetzlich erforderlichen Informationen zu Ihren Anlagezielen, Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikobereitschaft. Zusätzlich betrachten wir Ihre finanziellen Verhältnisse einschließlich Ihrer Fähigkeit, mögliche Verluste zu tragen, sowie Ihre Kenntnisse und bisherigen Erfahrungen mit Finanzanlagen.

Dabei bezeichnet die Risikobereitschaft, welche Wertschwankungen und Verluste Sie akzeptieren möchten. Die Verlusttragfähigkeit beschreibt, welche Verluste Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation tatsächlich tragen können.

Diese Angaben bilden die Grundlage der Geeignetheitsprüfung. Empfohlen werden nur Finanzanlagen, die danach für Sie als geeignet beurteilt werden. Liegen die erforderlichen Informationen nicht vollständig vor, kann keine persönliche
Anlageempfehlung ausgesprochen werden.

Welche Finanzanlagen können beraten werden?

Der Schwerpunkt unserer Anlageberatung liegt auf Investmentfonds und breit gestreuten ETFs, soweit diese von der konkret erteilten Erlaubnis nach § 34f GewO umfasst sind. ETFs können dabei insbesondere für den langfristigen Vermögensaufbau und die strukturierte Aufteilung eines Portfolios eingesetzt werden.

Bei der Auswahl betrachten wir nicht allein die Bezeichnung „ETF“, sondern unter anderem die zugrunde liegende Anlagestrategie, die Streuung, die Kosten, die Risiken und die Funktion innerhalb Ihres Gesamtportfolios. Konkrete Empfehlungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage Ihrer persönlichen Kundenangaben und nach einer Geeignetheitsprüfung.

Eine Beratung zu Einzelaktien, Einzelanleihen, Zertifikaten, Derivaten oder anderen nicht von der Erlaubnis umfassten Finanzinstrumenten ist nicht Bestandteil unserer Tätigkeit. Den genauen Erlaubnisumfang können Sie unseren gesetzlichen
Erstinformationen und dem Vermittlerregister entnehmen.

Welche Kosten entstehen bei einer Anlageberatung?

Die ETF-basierte Anlageberatung erfolgt im Rahmen der Erlaubnis nach § 34f GewO. Für empfohlene oder vermittelte ETFs erhält Markus Herr keine Provisionen von Produktanbietern. Die Vergütung richtet sich danach, ob Sie eine einmalige
Anlageberatung oder eine anschließende Vermögensbegleitung vereinbaren.

Anlageberatung mit anschließender Vermögensbegleitung

Wird eine Vermögensbegleitung vereinbart, ist die Anlageberatung Bestandteil des dafür festgelegten Leistungsumfangs. Für die Anlageberatung fällt dann keine gesonderte Vergütung an. Die Vergütung für die Vermögensbegleitung wird in einer separaten Vereinbarung festgehalten.

Anlageberatung als einmalige Dienstleistung

Die ETF-basierte Anlageberatung wird von Markus Herr im Rahmen seiner Erlaubnis nach § 34f GewO erbracht. Für empfohlene oder vermittelte ETFs erhält Markus Herr keine Provisionen von Produktanbietern. Markus Herr ist nicht als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO tätig.

Ohne anschließende Vermögensbegleitung beträgt der Gesamtpreis für den einmaligen Beratungsauftrag 1,19 % des im Beratungsauftrag festgelegten Anlagevolumens einschließlich 19 % Umsatzsteuer, höchstens jedoch 5.355 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Dies entspricht einer Nettovergütung von 1 % des Anlagevolumens und höchstens 4.500 Euro netto.

Bei einem vereinbarten Anlagevolumen von 100.000 Euro beträgt der Gesamtpreis 1.190 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Ab einem Anlagevolumen von 450.000 Euro greift die vereinbarte Obergrenze. Welche Vermögenswerte und Beträge in das maßgebliche Anlagevolumen einbezogen werden, der zugrunde gelegte Bewertungsstichtag, der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung und deren Fälligkeit werden vor Abschluss des Beratungsvertrags und vor Beginn der Beratung in Textform vereinbart.

Nach Abschluss des einmaligen Beratungsauftrags fällt keine laufende Vergütung an Markus Herr an. Eine regelmäßige Überprüfung des Portfolios oder eine spätere Anpassungsberatung ist nicht Bestandteil des Auftrags und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Zusätzlich können Kosten der Finanzanlagen und des Depots entstehen, beispielsweise laufende Fondskosten, Transaktionskosten sowie Depot- oder Kontoführungsentgelte. Diese Kosten sind nicht Bestandteil der an Markus Herr gezahlten Beratungsvergütung. Vor einer Anlageentscheidung erhalten Sie die gesetzlich vorgesehenen Informationen
über die wesentlichen Kosten und Nebenkosten.

Was erhalte ich als Ergebnis der Beratung?

Sie erhalten eine konkrete und nachvollziehbar begründete Anlageempfehlung, die auf Ihren persönlichen Angaben und den zum Beratungszeitpunkt verfügbaren Informationen beruht.

Als Privatkunde erhalten Sie grundsätzlich vor einem darauf beruhenden Vertragsabschluss eine Geeignetheitserklärung auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise als PDF. Darin wird dokumentiert, welche Anlageberatung erbracht
wurde und weshalb die Empfehlung zu Ihren Anlagezielen, Ihrer Risikobereitschaft, Ihrer finanziellen Verlusttragfähigkeit sowie Ihren Kenntnissen, Erfahrungen und weiteren persönlichen Merkmalen passt.

Die Geeignetheitserklärung dokumentiert die Grundlage der Empfehlung zum Zeitpunkt der Beratung. Sie stellt weder eine Garantie für einen bestimmten Anlageerfolg noch für eine positive Wertentwicklung dar.

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