
CFP®
Certified Financial Planner® Zertifikatsträger

EFPA®
European Financial Advisor® Zertifikatsträger

DIN-Norm 22222®
Geprüfter privater Finanzplaner
Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen können dazuführen, dass Sie Ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstregeln können.
Mit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und einem Testament können Sie frühzeitig festlegen, wer für Sie handeln darf, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen und wie Ihr Nachlass verteilt werden soll.

Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Sie beispielsweise in Gesundheits-, Pflege-, Wohnungs-, Behörden- oder Vermögensangelegenheiten vertreten darf.
Nahe Angehörige sind nicht automatisch umfassend vertretungsberechtigt. Auch das gesetzliche Vertretungsrecht unter Ehegatten gilt nur eingeschränkt und ersetzt keine umfassende Vorsorgevollmacht.
Je nach persönlicher und finanzieller Situation kann eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung sinnvoll oder erforderlich sein, insbesondere bei Immobilien, Unternehmen oder größeren Vermögenswerten.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welchen medizinischen Maßnahmen Sie zustimmen oder welche Sie ablehnen, falls Sie Ihren Willen später nicht mehr selbst äußern können.
Die gewünschten Behandlungssituationen und medizinischen Maßnahmen sollten möglichst konkret beschrieben werden. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
Sinnvoll ist die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht, damit eine von Ihnen bestimmte Person Ihren dokumentierten Willen gegenüber Ärztinnen, Ärzten und Pflegeeinrichtungen vertreten kann.
Testament
Mit einem Testament bestimmen Sie, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll. Ohne wirksames Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge.
Ein privatschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Ein am Computer erstellter und lediglich unterschriebener Text erfüllt diese Form grundsätzlich nicht.
Bei Immobilien, Unternehmen, Patchworkfamilien, Auslandsvermögen oder möglichen Pflichtteilsansprüchen ist eine anwaltliche oder notarielle Beratung besonders empfehlenswert.
Dokumente regelmäßig prüfen
Ihre Vorsorgedokumente sollten auffindbar und aktuell sein. Informieren Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort und überprüfen Sie die Unterlagen insbesondere nach familiären, gesundheitlichen oder finanziellen Veränderungen.
Vorsorgevollmachten und weitere Vorsorgedokumente können zusätzlich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Die Registrierung ersetzt jedoch nicht das eigentliche Dokument.
Warum Vorsorge wichtig ist
Selbstbestimmung
Sie legen frühzeitig fest, was Ihnen wichtig ist und behalten die Kontrolle über entscheidende Themen – auch in schwierigen Situationen.
Entlastung der Familie
Klare Regelungen nehmen Ihren Angehörigen Verantwortung ab und bewahren sie vor Unsicherheiten und emotionalen Belastungen.
Klarheit im Ernstfall
Ihre Wünsche sind dokumentiert und verbindlich festgehalten – das schafft Sicherheit und ermöglicht schnelle, in Ihrem Sinne getroffene Entscheidungen.
Frühzeitig informieren
Jede Lebenssituation ist individuell. Informieren Sie sich rechtzeitig über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamerie und schaffen Sie Klarheit für sich und Ihre Angehörigen.
Eine gute Vorbereitung gibt Ihnen Sicherheit – heute und in Zukunft.

Unverbindlicher Hinweis auf JURA DIREKT
Bei der Erstellung und Organisation persönlicher Vorsorgedokumente können Sie sich unter anderem über die Angebote der JURA DIREKT GmbH informieren.
Nach eigener Darstellung unterstützt JURA DIREKT gemeinsam mit kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien bei der Erstellung individueller Vorsorgedokumente und Testamente. Die JURA DIREKT GmbH selbst führt keine Rechtsberatung durch. Diese erfolgt durch die jeweils beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Bitte informieren Sie sich vor einer Beauftragung direkt beim Anbieter über Leistungen, Kosten, Vertragsbedingungen und die beteiligte Rechtsanwaltskanzlei.
Informationsstand: August 2026
Transparenzhinweis
Die Nennung von JURA DIREKT stellt eine unverbindliche Empfehlung dar. Wir sind nicht an der rechtlichen Beratung oder Erstellung der Dokumente beteiligt. Durch den Link verlassen Sie unsere Website. Für Inhalte, Datenschutz, Preise und Vertragsbedingungen der externen Website ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung, notarielle Beratung oder medizinische Beratung dar.
Welche Dokumente und Formulierungen für Sie geeignet sind, hängt von Ihrer persönlichen, familiären, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Situation ab. Lassen Sie Ihren Einzelfall bei Bedarf anwaltlich oder notariell prüfen. Medizinische Fragen zu einer Patientenverfügung sollten mit einer Ärztin oder einem Arzt besprochen werden.
